Pressemitteilungen


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1. Allgemeiner Überblick Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr nahezu gleichgeblieben. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 977 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von lediglich 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022. Die Zahl der Erledigungen stieg um 5,3 % auf 1027 (Vorjahr: 975). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

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Nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes steht dem Dienstherrn für den zeitlichen Ausgleich von Mehrarbeit ein Jahr zur Verfügung. Danach wandelt sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, zuletzt im Amt eines Polizeikommissars (Besoldungsgruppe A 9 LBesO) im Landesdienst, wurde in den Jahren 2015 und 2016 mehrfach zu Mehrarbeit im Rahmen von Polizeieinsätzen herangezogen. Im September 2016 erlitt er einen Dienstunfall.

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Die im Kindergartenjahr 2016/2017 geltende nordrhein-westfälische Regelung über die Höhe des pauschalierten staatlichen Zuschusses zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen kirchlicher Träger stellt keine Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung dar (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und führt auch im Übrigen zu keiner gleichheitswidrigen Schlechterstellung (Art. 3 Abs. 1 GG) dieser Träger.

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Die Haftung eines Beförderungsunternehmers für die durch den Aufenthalt und die Rückbeförderung eines Ausländers entstehenden Kosten nach § 66 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist nicht durch einen sogenannten "Standard" der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) eingeschränkt, der nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin ist ein in Marokko ansässiges Luftfahrtunternehmen.

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Ein Steuerberater hat Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme vom Erfordernis der Bestellung eines anderen Leiters für eine weitere Beratungsstelle (Zweigstelle), wenn er die Erfüllung der Berufspflichten nachweist und sich seine Praxis am Ort oder im Nahbereich der Zweigstelle befindet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger wurde 2005 zum Steuerberater bestellt. Seit 2015 ist er in eigener Praxis tätig.

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Die Eilanträge von zwei Umweltvereinigungen gegen die Planänderung des Bergamtes Stralsund, mit der das Bauzeitenfenster für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" über den 31. Dezember 2023 hinaus erweitert wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2023 ließ der Antragsgegner die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts Lubmin bis KP 26 zu. Über die hiergegen erhobenen Klagen der Antragsteller (BVerwG 7 A 9. 23 und BVerwG 7 A 11.23) hat der Senat noch nicht entschieden.

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Die Teilgenehmigung, mit der bauvorbereitende Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer SuedLink-Konverteranlage zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom gestattet worden sind, ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, ein Umweltverband, rügt die sachliche Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde und bemängelt in erster Linie das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eines hinreichend konkretisierten Anlagendesigns.

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Die durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zugelassene sogenannte "Tatsachenrevision" betreffend die allgemeine abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan ist kurz vor der für den heutigen Tag anberaumten Revisionsverhandlung von der Klägerseite ohne Angabe von Gründen zurückgenommen worden.

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Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der beklagte Landkreis gewährte für den Sohn der Klägerin Eingliederungshilfe in Form der vollstationären Unterbringung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und zog die Klägerin zu einem Kostenbeitrag aus ihrem Einkommen heran.

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Heute wurde der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Holger Wöckel zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Herr Dr. Wöckel wurde 1976 im heutigen Chemnitz geboren. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung arbeitete er zunächst mehrere Jahre wissenschaftlich an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seine richterliche Laufbahn begann Herr Dr. Wöckel im Juni 2010 am Verwaltungsgericht Minden.

Möglicherweise ist die gesuchte Entscheidung noch nicht veröffentlicht.