Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 180 Brunsbüttel - Hetlingen (1. Bauabschnitt) vom 22. März 2023. Mit der Energietransportleitung 180 soll das in Brunsbüttel geplante, landgebundene LNG-Terminal sowie eine geplante schwimmende FSRU-Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases an das bestehende Gasfernleitungsnetz angeschlossen werden.
Bei den Klägern handelt es sich um zwei Landwirte, über deren eigene bzw. gepachtete Grundstücke die Leitung verlaufen soll. Die beiden betroffenen Landwirte rügen v. a., dass die geplante Trasse ihre landwirtschaftlich genutzten Grundstücke und die darauf befindlichen Drainagen willkürlich durchschneide. Auch sei es ihnen durch die Trassenführung verwehrt, an dieser Stelle wie geplant eine Photovoltaik-Anlage zu errichten. Insgesamt sei das Vorhaben daher klimapolitisch verfehlt.
Die Kläger beanstanden schließlich, dass die geplante Leitung für die Gasversorgung nicht erforderlich sei und durch den Bau eine fossile Überkapazität entstehe, die den Vorgaben zum Klimaschutz widerspreche.
Der Beklagte beruft sich vor allem darauf, dass die Leitung erforderlich sei, um den infolge des russischen Angriffskriegs weggefallenen Import russischen Erdgases durch Flüssiggasimporte zu kompensieren.
Ein Antrag der Kläger auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss ist vom Senat zurückgewiesen worden (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 -), sodass dieser gegenwärtig vollziehbar ist.
Die Klage wird dem Senat die Gelegenheit geben, die schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bearbeiteten Rechtsprobleme abschließend zu entscheiden.
Das gegen denselben Planfeststellungsbeschluss gerichtete Verfahren BVerwG 7 A 6.23, welches der Deutsche Umwelthilfe e.V. anhängig gemacht hatte und welches ebenfalls am 21. März 2024 zur mündlichen Verhandlung geladen war, ist inzwischen eingestellt, nachdem der Kläger die Klage zurückgenommen hat.