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Entscheidung

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BVerwG 2 C 126.07 - Urteil

18.09.2008 PDF-Download Bestellen

Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento; Statusamt; Funktionsämter; abstrakt-funktionelles Amt; konkret-funktionelles Amt; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung;...

Entscheidung eingestellt am: 03.12.2008

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Pressemitteilung

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Nr. 59/2008

BVerwG 2 C 126.07

18.09.2008

Keine Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs durch Verpflichtung des Beamten zur Bewerbung

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Termin

Termin

BVerwG 2 C 126.07 (VG Regensburg 1 K 07.402)

18.09.2008 11:00

V. – RA Christian Loh, Bad Berleburg – ./. Bundesrepublik Deutschland – Postdirektor Wolfgang Treppesch

Der Kläger, ein Beamter des fernmeldetechnischen Dienstes, ist der Personalserviceagentur Vivento der Telekom AG zugewiesen. Dort hat er keinen Aufgabenbereich. Er soll sich an der Suche nach einem Dienstposten beteiligen, an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und sich für vorübergehende Tätigkeiten bereithalten. Seinen durch Verwaltungsgerichtsurteil rechtskräftig festgestellten Anspruch, ihm einen seinem Amt entsprechenden Dienstposten zu übertragen, hat die Beklagte bislang nicht erfüllt. Sie hat dem Kläger eine Missbilligung ausgesprochen, weil er sich trotz Aufforderungen nicht auf bestimmte Stellen beworben hat. Das Verwaltungsgericht hat die Missbilligung aufgehoben, weil den Beamten keine Bewerbungspflicht treffe. Weil es die Frage als rechtsgrundsätzlich bedeutsam angesehen hat, hat es die von der Beklagten eingelegte Sprungrevision zugelassen.

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