Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 7 B 80.05 - Beschluss

01.02.2006 PDF-Download Bestellen

Die Klägerin, der Verband aller Zeugen Jehovas in Deutschland, begehrt, ihr gemäß Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung (WRV) die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen.

Entscheidung eingestellt am: 10.03.2006

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 7/2006

BVerwG 7 B 80.05

10.02.2006

Land Berlin muss Zeugen Jehovas endgültig die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verleihen

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