Bundesverwaltungsgericht

BVerwG 9 A 5.09

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS

BVerwG 9 A 5.09


In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. August 2010
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30 000 € festgesetzt.

Gründe

Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 18. August 2010 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.

 Domgörgen 



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