Bundesverwaltungsgericht

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 18/2001

BVerwG 7 C 1.01

17.05.2001

Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Termin

Termin

BVerwG 7 C 1.01 (OVG Berlin 5 B 20.94)

16.05.2001 11:00

Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V. - RA
Prof.Dr. Weber, Frankfurt am Main - ./. Land Berlin - RA Knauthe
& Partner, Berlin - Die Religionsgemeinschaft der Zeugen
Jehovas, die in der DDR im März 1990 vom Ministerrat als
Religionsgemeinschaft anerkannt worden war, hat nach der
Wiedervereinigung beim Land Berlin erfolglos ihre Anerkennung als
Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den
staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes beantragt.
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte mit Urteil vom 15. Mai 1997 -
BVerwG 7 C 11.96 - einen Anspruch auf Anerkennung ab. Das
Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung mit Urteil vom 19.
Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 - aufgehoben und die Sache an das
Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen. Danach ist im
verwaltungsgerichtlichen Verfahren insbesondere zu prüfen, ob die
staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter einer
Verleihung des Körperschaftsstatus entgegenstehen. Insoweit stellt
sich die Frage, ob das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts
Berlin zu einer Beeinträchtigung von Grundrechten Dritter
hinreichende Tatsachenfeststellungen enthält, die eine
abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
ermöglichen, oder ob die Sache zur anderweitigen Verhandlung und
Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist.

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