Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 7 C 9.08 - Urteil

23.10.2008 PDF-Download Bestellen

Tierheim; einem Tierheim ähnliche Einrichtung; Tierhaltung, Anforderungen an -; Erlaubnis für Tierheim und ähnliche Einrichtung.

Entscheidung eingestellt am: 03.12.2008

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 70/2008

BVerwG 7 C 9.08

23.10.2008

Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig

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Termin

Termin

BVerwG 7 C 9.08 (OVG Münster 20 A 3885/06)

23.10.2008 09:30

Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim e.V. – RA Wolf und Partner, Düsseldorf – ./. Landrat des Kreises Mettmann

Ein Tierschutzverein nimmt Hunde und Katzen, die nicht anderweitig untergebracht und versorgt sind, auf und bringt sie bis zu endgültigen Vermittelung an neue Halter bei Tierfreunden unter, die die Tiere in ihren Wohnungen - auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - ernähren und pflegen. Die Tierschutzbehörde untersagte dem Verein diese Tätigkeit, da er ein Tierheim bzw. eine ähnliche Einrichtung ohne die erforderliche Erlaubnis betreibe. Dagegen richtet sich die Klage des Vereins.

Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist zu klären, ob der Verein ein Tierheim oder eine einem Tierheim ähnliche Einrichtung betreibt.

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