Die URNs (Uniform Resource Names) des Bundesverwaltungsgerichts sind wie folgt aufgebaut:
Beispiel: urn:nbn:de:0012:bverwg-18734
Der Zweck von URNs ist es, eine Entscheidung über ihre gesamte
Lebensdauer eindeutig zu identifizieren.
Im Gegensatz zu URLs sind URNs unabhängig vom Speicherort oder anderen
Charakteristika der Entscheidung. Selbst wenn sich der physikalische
Speicherort einer Entscheidung im Internet ändert, kann der URN
beibehalten werden.
URNs können nicht, beispielsweise über einen Browser, direkt aufgerufen
werden. Vor dem Aufruf müssen sie erst in URLs oder URIs übersetzt
werden.
Die URN der jeweiligen Entscheidung finden Sie am Ende des Dokuments im
Internet, sowohl in der Normal-, als auch in der Druckansicht. Es
besteht kein Zusammenhang zwischen dem Aktenzeichen einer Entscheidung
und deren URN.
Weiterführende Informationen zur URN-Syntax finden Sie im RFC 2141
http://www.ietf.org/rfc/rfc2141.txt.
Die Deutsche Bibliothek im Internet: www.ddb.de