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BVerwG 6 CN 1.02 - Urteil |
18.12.2002 |
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Die Antragsteller wenden sich gegen im Einzelnen benannte Vorschriften der vom Antragsgegner erlassenen Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung GefHVO ) vom 28. Juni 2000 Entscheidung eingestellt am: 14.05.2003 |
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| Nr. 51/2002 | BVerwG 6 CN 1.02, 6 CN 3.01 und 6 CN 4.01 | 18.12.2002 |
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig | ||
BVerwG 6 CN 3.01 (OVG Greifswald 4 K 32/00) BVerwG 6 CN 4.01 (OVG Greifswald 4 K 29/00) |
18.12.2002 | 10:00 |
R. – RA Paar & Partner, Schneidewing – ./. Land |
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BVerwG 6 CN 1.02 (OVG Schleswig 4 K 8/00) |
18.12.2002 | 10:00 |
1. B., 2. M., 3. …, 4. V.-T., 5. G., 6. W., 7. R. – |
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