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Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 2 C 31.04 - Urteil

03.11.2005 PDF-Download Bestellen

Amt im abstrakt-funktionalen Sinn; Amt im statusrechtlichen Sinn; amtsangemessene Tätigkeit; amtsgemäßer Aufgabenbereich; Aufgabenbereich; Bekenntnis; ...

Entscheidung eingestellt am: 18.01.2006

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 56/2005

BVerwG 2 C 31.04

03.11.2005

Änderung des Lehrfaches eines "nicht mehr glaubenden" Theologieprofessors ist rechtens

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Termin

Termin

BVerwG 2 C 31.04 (OVG Lüneburg 5 LB 344/03)

03.11.2005 10:00

L. – RA Müllensiefen & Partner, Mülheim – ./.
Georg-August-Universität Göttingen – Prof. Dr. Löwer, Bonn
– Der Kläger ist Professor an der beklagten Universität und
gehört ihrer Theologischen Fakultät an. 1983 war ihm die Vertretung
des Faches "Neues Testament" übertragen worden. Nachdem der Kläger
sich in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen von wesentlichen
Glaubenssätzen der evangelischen Landeskirche Niedersachsens
distanziert und sich als "nicht mehr Glaubender" bezeichnet hatte,
änderte die Beklagte die Fachzuweisung und beauftragte ihn, künftig
das Fach "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" in
Lehre, Forschung und Weiterbildung zu vertreten. Dieses Fach ist
für die Ausbildung des theologischen Nachwuchses der Evangelischen
Landeskirche in Niedersachsen nicht obligatorisch. Die Vorinstanzen
haben die Änderung des Lehrfaches für rechtmäßig gehalten. Im
Revisionsverfahren wird zu prüfen sein, welche Grenzen bei der
Änderung eines einem Universitätsprofessor übertragenen Lehrfaches
im Hinblick auf die Freiheit der Wissenschaft, des Bekenntnisses
und des konfessionsunabhängigen Zugangs zu öffentlichen Ämtern
einzuhalten sind.

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